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Mehrwertsteuersätze EU 2018

Womit man sich leider online beschäftigen muss: Die Mehrwertsteuersätze der EU in 2018


Update-Link: Mehrwertsteuersätze EU 2019


Mehrwertsteuersätze in der EU 2018

Mehrwertsteuersätze in den einzelnen EU-Ländern (Aktualisierung erfolgt zweimal jährlich, jeweils im Januar und Juli)

Mitgliedsland Ländercode Normalsatz Ermäßigter Satz Stark ermäßigter Satz Zwischensatz
Österreich AT 20 10 / 13 13
Belgien BE 21 6 / 12 12
Bulgarien BG 20 9
Zypern CY 19 5 / 9
Tschechische Republik CZ 21 10 / 15
Deutschland DE 19 7
Dänemark DK 25
Estland EE 20 9
Griechenland EL 24 6 / 13
Spanien ES 21 10 4
Finnland FI 24 10 / 14
Frankreich FR 20 5,5 / 10 2,1
Kroatien HR 25 5 / 13
Ungarn HU 27 5 / 18
Irland IE 23 9 / 13,5 4,8 13,5
Italien IT 22 5 / 10 4
Litauen LT 21 5 / 9
Luxemburg LU 17 8 3 14
Lettland LV 21 12
Malta MT 18 5 / 7
Niederlande NL 21 6
Polen PL 23 5 / 8
Portugal PT 23 6 / 13 13
Rumänien RO 19 5 / 9
Schweden SE 25 6 / 12
Slowenien SI 22 9,5
Slowakei SK 20 10
Vereinigtes Königreich UK 20 5

Detailliertere Informationen zu den Mehrwertsteuersätzen finden Sie auf den Internetseiten der Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD).

Je nach Art der Lieferung oder Leistung gelangen unterschiedliche Arten von Steuersätzen zur Anwendung.

Normalsatz

Jedes Land hat einen Normalsatz, der für die meisten Umsätze gilt. Dieser darf 15% nicht unterschreiten.

Ermäßigter Satz

Es dürfen höchstens zwei ermäßigte Sätze für bestimmte Arten von Umsätzen festgelegt werden, die in der Regel 5% nicht unterschreiten dürfen.

Einige Länder dürfen bestimmte Umsätze mit Sondersteuersätzen belegen.

Stark ermäßigter Satz

Einige Länder belegen bestimmte Umsätze mit einem ermäßigten Steuersatz unter 5%, dem stark ermäßigten Steuersatz. In Spanien beispielsweise gilt für bestimmte Dienstleistungen wie die Wartung und den Umbau von Fahrzeugen zur Beförderung von Personen mit Behinderungen ein stark ermäßigter Steuersatz von 4%.

Nullsatz

Einige Länder belegen bestimmte Umsätze auch mit einem Nullsatz. Bei Anwendung des Nullsatzes muss der Verbraucher keine Mehrwertsteuer bezahlen. Dennoch berechtigen diese Umsätze zum Vorsteuerabzug, d. h. zur Anrechnung der Mehrwertsteuer, die bei unmittelbar mit diesen Umsätzen verbundenen Einkäufen entrichtet wurde. Das gilt zum Beispiel bei Ausfuhren und bestimmten Finanzdienstleistungen für Kunden außerhalb der EU.

Zwischensatz (auch „vorläufiger Satz“)

Der Zwischensatz gilt für bestimmte Lieferungen und Leistungen, die zwar nicht für einen ermäßigten Satz in Frage kommen, auf die einige EU-Länder am 1.Januar 1991 jedoch bereits ermäßigte Steuersätze angewendet hatten. Den betreffenden Ländern ist es gestattet, auf diese Umsätze anstelle des Normalsatzes weiterhin ermäßigte Sätze anzuwenden, sofern diese mindestens 12% betragen.

Diese Sondersteuersätze waren als Übergangsregelungen gedacht, um den Übergang zu den neuen Binnenmarktvorschriften am 1.Januar 1993 insofern zu erleichtern, als die bestehenden Ausnahmeregelungen nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurden, sondern erst nach und nach auslaufen sollten.

Richtlinie
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006L0112

Mehrwertsteuersätze als PDF (Stand 2018)


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