E-Rechnung
Seit 1. Januar 2025 ist es da, das neue Ungetüm der EU-Bürokratie: die E-Rechnung!
Ich bin kein Steuerberater oder Anwalt: ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!
Der ganze Beitrag ist meine persönliche Einschätzung und Meinung. Die „Regelungen im Umgang mit Behörden“ sowie den Punkt 6 „Leitweg‑ID“ habe ich ausgelassen – also lest bitte auch selbst nach!
Das Wichtigste vorab und am Ende mein Fazit:
- Papierrechnung: ist erlaubt (siehe Punkt 11)
- PDF-Rechnung per Mail: ist erlaubt (siehe Punkt 11)
- Bilder: SORRY die Bilder haben verschiedene Größen, aber sonst wäre die Lesbarkeit zu schlecht geworden, deshalb hab ich das so gelassen – es ist halt viel Text… #Gesetze
Wer hat uns das eingebrockt?
Die E-Rechnung ist eine Umsetzung vom Wachstumschancengesetz der Ampel-Regierung und wurde im März 2024 veröffentlicht.
Hier klingt das so, als würde es den „privaten Endverbraucher“ nicht betreffen, aber das ist FALSCH:
WER bezahlt denn den Mehraufwand an Zeit, den JEDES Unternehmen dadurch hat? ⇒ JEDER Kunde!
WER bezahlt denn die Software-Kosten, die JEDES Unternehmen dadurch hat? ⇒ JEDER Kunde!
Und da ist es auch egal, ob du im Aldi, Lidl, Netto, OBI oder der Apotheke einkaufen gehst. Beim Arzt, Anwalt oder Architekten sitzt ⇒ am Ende bezahlt das ab jetzt JEDER Kunde überall und das bist DU! Und ich… #WIR
Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Zu Punkt 1. ⇒ Worte, die mich beunruhigen, wenn sie vom Finanzamt kommen
Wenn ich lese: die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft fördern, Prozesse vereinfachen, erhebliche Einsparpotentiale – höre ich eine leise Stimme im Kopf, die sagt BLABLABLA.
Dann weiß ich ganz sicher – nach 30 Jahren Erfahrung als Unternehmerin – DAS WIRD NICHT PASSIEREN!
⇒ Rechnung in Excel schreiben, als PDF speichern, per Mail an den Kunden schicken – DAS war einfach!
Ab jetzt wird es kompliziert, weil die 😤 EU 🤬 dabei ist – und es wird TEURER! Alles…
Zu Punkt 2. ⇒ Sonstige Rechnung schreiben
Ab dem 01.01.2025 kannst du eine Sonstige Rechnung schreiben, nämlich eine Papierrechnung oder weiter eine PDF aus einer Excel-Datei!
Also im Vordergrund ändert sich nichts, aber im Hintergrund derweil… unauffällig…
Rechnungen, die die Voraussetzungen für eine E‑Rechnung nicht erfüllen, fallen seit dem 1. Januar 2025 unter die Bezeichnung „sonstige Rechnung“. Insbesondere Rechnungen auf Papier oder in einem unstrukturierten elektronischen Format (z. B. einfaches PDF‑Dokument) stellen eine sonstige Rechnung dar.
Weiter unten in Punkt 11 kommen wir noch dazu, wie das weiter erlaubt ist.
Zu Punkt 3. ⇒ Freiberufler, Vermieter, Kleinunternehmer, Ärzte
Warum wird es für ALLE teurer?
Weil quasi JEDER darunter fällt: Freiberufler, Vermieter, Kleinunternehmer, Ärzte – wir kommen gleich zu den Ausnahmen, aber merkt euch den Punkt hier gut – weil meine Erfahrung zeigt: die Ausnahmen werden immer geändert und am Ende (im Geldbeutel) trifft es sowieso jetzt schon uns Alle.
Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 UStG). Darunter fallen z. B. auch Freiberufler oder Personen, die selbst ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringen, wie etwa Vermieter von Wohnungen, Kleinunternehmer oder Ärzte.
Zu Punkt 4. ⇒ Ausnahmen
Mein Lieblingspunkt: hier wird so getan, als würde es den Endverbraucher NICHT betreffen.
Aber wie ich schon oben geschrieben habe ⇒ Den Zeitaufwand ⇒ Die Sofware » DAS sind alles auch Kosten und NATÜRLICH zahlt das am Ende des Tages der Endverbraucher, sprich Kunde!
Auch wenn eine umsatzsteuerliche Verpflichtung besteht, eine Rechnung auszustellen, braucht diese nicht als E‑Rechnung ausgestellt zu werden bei
- Kleinbeträgen (bis 250 Euro Bruttobetrag, § 33 UStDV),
- Fahrausweisen, die als Rechnung gelten (§ 34 UStDV),
- Leistungen, die von Kleinunternehmern erbracht werden (§ 34a UStDV),
- Leistungen an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (z. B. viele Vereine – siehe auch Frage 5 – oder staatliche Einrichtungen), und
- bestimmten Leistungen an Endverbraucher im Zusammenhang mit einem Grundstück.
In diesen Fällen kann auch eine sonstige Rechnung ausgestellt werden.
Und da haben wir sie wieder ⇒ die SONSTIGE RECHNUNG aus Punkt 2.
Das ist eine Papierrechnung oder eine PDF-Datei per Mail – also… noch, siehe Punkt 11!
Sonst könnte ab 1. Januar 2025 auch niemand mehr Taxi fahren oder Bus oder auf Ebay was Bar verkaufen.
Zu Punkt 5. ⇒ Vereine
In Deutschland ist ein Vereinssterben und es finden sich kaum Personen für die notwendigen Posten.
Am unbeliebtesten ist der Posten des Kassiers – weil da gibts viel Arbeit und Haftung.
Ich wünsche allen Vereinsvorständen und Kassierern viel Spaß beim Gesetze wälzen und denkt daran: nächstes Mal RICHTIG wählen! Wer hat das eingebrockt? Die Ampel und die EU!
Zu Punkt 7. ⇒ DIN-Norm EN 16931
Na Hauptsache es gibt dafür eine DIN-Norm – Halleluja!
Die sinnvollste DIN-Norm war noch DIN-A4 – danach hätte man damit aufhören sollen! #DEXIT
Zu Punkt 8. ⇒ Übermitteln und Empfangen
Wenn ich an IT-Sicherheit denke und hier von „Übergabe auf einem USB-Stick“ lese, wird mir schlecht!
Wer ein E-Mail-Postfach hat, ist erstmal safe. Safe? E-Mail? Hahaha. Lest weiter bei Punkt 9.
Jean-Claude Juncker war von 2014 bis 2019 Präsident der Europäischen Kommission. Seine Aussage zur Politik der Europäischen Union:
Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.
Und GENAU DAS passiert gerade mit der E-Rechnung!
Heute ist das noch „wenig aufwändig“, aber es ist schon mal eingeführt!
Heute kostet das erstmal „nur ein paar Euro“, aber was ist in ein paar Jahren?
Juncker wird auch mit dem folgenden Satz zitiert – und meiner Meinung nach steht er GENAU für das, was uns von der EU immer erzählt wird: „Es wird nicht teurer…“ ⇒ Wenn es ernst wird, muss man lügen.
Link zu den „besten Sprüchen“ von Juncker: Die Presse
Zu Punkt 9. ⇒ Heute KANN und Morgen MUSS?
Immerhin passt es jetzt zum vorherigen Punkt, ein E-Mail Postfach reicht aus. Ist mir schon klar: dann kann man schön weiter ausspionieren und nur nicht von Verschlüsselung reden! Das könnte am Ende die Menschen noch darauf bringen, dass wir in DE komplett abgehört werden!
Erinnert ihr euch noch an die Snowden und den Überwachungs-Skandal?!? Wollen wir uns erinnern?!?
Jeden Tag speichert der BND 220 Millionen Verbindungsdaten von Kommunikation. Pro Monat 1,3 Milliarden Verbindungsdaten an die NSA. Das nennt man dann „Massenüberwachung“.
Was wird mit den E-Rechnungen passieren, wenn alle Unternehmen es erstmal „schön strukturiert aufbereitet“ haben? Tja. Die Überwachung ist unsichtbar, aber sie ist Realität.
Zu Punkt 10. ⇒ Bargeld
Die EU hat aus meiner Sicht sowieso vor, das Bargeld abzuschaffen.
Da passt es wunderbar, wenn man schon mal (unauffällig) eine Begrenzung bei 250 Euro einführen kann. Ich nenne das „durch die Hinterür“, weil die Kunden davon erstmal GAR NICHTS merken!
Schaut euch mal unter dem Link hier zur IHK an, was Kassensysteme heute nach den neuen Verordnungen können müssen! Das kostet Tausende Euro und die Software kostet auch jeden Monat. Und das muss dann auch verarbeitet werden können. Und. Und. Und.
Und jetzt ratet mal, wer das alles bezahlt? Genau, der Kunde – nämlich DU! „Komisch, alles wird teurer …“
Für Leistungen, die bar bezahlt werden, gelten keine besonderen Regelungen. Daher ist z. B. auch für ein Geschäftsessen in einem Restaurant oder für einen Materialeinkauf eines Unternehmers in einem Baumarkt eine E‑Rechnung auszustellen, wenn der Rechnungsbetrag über 250 Euro liegt und der Rechnungsaussteller keinen Gebrauch von den Übergangsregelungen machen kann oder möchte.
Zu Punkt 11. ⇒ Übergangsregelungen ⇒ Papierrechnung ✚ PDF-Datei weiter erlaubt
Übergangsregelungen – das ist wie den Frosch ins kalte Wasser zu setzen und den Topf dann langsam zu erhitzen. Genau das passiert hier gerade und ich denke gleich wieder an Juncker…
Doch in diesem Absatz sind wichtige Punkte!
- Papierrechnung: ist erlaubt und könnte eine Renaissance erleben!
- Für alle Unternehmen: bis 31.12.2026
- Für Unternehmen mit Vorjahresumsatz (2026) bis 800.000 Euro: bis 31.12.2027
- PDF-Rechnung per Mail: ist erlaubt, wenn der Kunde zustimmt ⇒ wichtig hierbei: da steht NICHT, dass der Empfänger VORHER zustimmen muss! Aus meiner Sicht würde damit ein Satz auf der Rechnung ausreichen, wie zB „Durch die Bezahlung dieser Rechnung erkennen Sie den Versand als PDF an“ – aber das ist meine persönliche Einschätzung und müsste ein Fachanwalt für Steuerrecht prüfen!
In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E‑Rechnung (z. B. E-Mail mit einer PDF‑Datei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt.
Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027.
Zu Punkt 12. ⇒ Kleinunternehmer ✚ E-Mail-Postfach
Da isses wieder, das Mail-Postfach ⇒ Lass Dich Überwachen! ⇒ siehe Punkt 9!
Kleinunternehmer sind zwar von der Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen (siehe Frage 4), müssen aber dennoch in der Lage sein, E‑Rechnungen zu empfangen.
Zu Punkt 13. ⇒ Aufbewahrung ⇒ klingt so harmlos, wird uns Steuerzahler MILLIARDEN kosten!
Warum ist die simple Aufbewahrung so ein Hammer? Weil dahinter was GANZ ANDERES steckt, als „Bürokratieabbau“! Im Bild das Abstimmungsergebnis zum Gesetz – die SPD hat geschlossen für JA gestimmt hat! Warum nur?
Abstimmung im Bundestag zum Wachstumschancengesetz
Wer jetzt wirklich so NAIV ist und glaubt, es ginge darum die Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, der hat die letzten Jahre politisch wohl geschlafen! #CumEx #CumCum
#Scholz #IchKannMichNichtErinnern
2016 traf sich der damalige Bürgermeister von Hamburg und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem Bankgesellschaftler Christian Olearius. Nach diesem Treffen verzichtete die Finanzverwaltung des Bundeslandes auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro.
„Mehr als 100 Banken auf vier Kontinenten sind von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden betroffen sowie letztlich wohl circa 1000 Verantwortliche“, heißt es laut Handelsblatt in dem Gesetzentwurf des Finanzministers. Allein in Nordrhein-Westfalen, wo die allermeisten Cum-Ex-Ermittlungen laufen, gibt es nach Angaben von Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) 68 Ermittlungsverfahren mit rund 880 Beschuldigten.
Und da sind wir noch nicht beim Wirecard-Skandal!
Video zu CumEx
Der größte Steuerraub, der stattgefunden hat!
Hier ein Video von „Steuern mit Kopf“ zu den aktuellen Entwicklungen rund um CumEx vom 25.01.25!
Über mehr als 20 Jahre wurde Kapital-Ertragssteuer vom Finanzamt mehrfach erstattet und das Handelsblatt schreibt von „nahezu 900 Millionen Euro“ an Steuerhinterziehung, an der allein 1 Mann beteiligt war.
ABER: Das ist ja „nur“ die hinterzogene Steuer!
Die Einkünfte, um die es geht, wären 4x so hoch, also: mehr als 3 Milliarden Euro, wo als Gewinne dann nicht versteuert wurden! Der 1 Mann soll dabei (lt. Handelsblatt) selbst einen Profit von 50 Millionen Euro gemacht haben. Das Geld wurde anscheinend auf eine Gesellschaft im Ausland übertragen (Zanetti Treuhand AG) – der Mann „hat das Geld also nicht mehr“ und damit bestünde sogar die Möglichkeit, daß das Verfahren eingestellt wird!
Dem Bundesministerium für Finanzen war anscheinend seit 1999 (!!!) bekannt, daß #CumEx vorhanden ist – es zieht sich jetzt also bereits über 26 Jahre.
Warum ist das so möglich?
Weil unser Steuersystem (absichtlich?!?) so kompliziert und undurchsichtig ist, daß sich am Ende keiner mehr auskennt – nicht einmal die Finanzbeamten selbst.
Stichwort: überbordende Bürokratie
- Finanzwende e.V. Petition: Ein Jahr, um CumCum-Milliarden zurückzuholen
- Tagesschau: Bürokratieentlastungsgesetz „Ein Geschenk an Kriminelle“
- MI-direkt: Aufbewahrungfrist: Verbindung zu Cum-Ex?
- Frankfurter Rundschau: „Müssen Milliarden zurückholen“ – Forderung nach Korrektur des Bürokratieabbaugesetzes
- Handelsblatt: So wird die erfolgreiche Staatsanwältin Anne Brorhilker demontiert
- Legal Tribune Online: Cum-Ex-Chefermittlerin kehrt der Justiz den Rücken „Überhaupt nicht zufrieden, wie Finanzkriminalität verfolgt wird“
Umsatzsteuerlich gilt nach § 14b Absatz 1 UStG, dass ein Unternehmer ein Doppel jeder ein- und ausgehenden Rechnung acht Jahre aufzubewahren hat.
8 Jahre – das waren bisher 10 Jahre!
Durch diese Veränderung verjährt CumEx und CumCum – was für ein Geniestreich!
Zu Punkt 14. ⇒ Elster
Ob das dann in Elster funktioniert?
Zu Punkt 15. ⇒ Woher kommt der Mist? Von der EU
Da muss ich wieder an Juncker denken: Wir führen das erstmal „nur“ für die „öffentliche Verwaltung“ ein… und dann machen wir einfach weiter. Genau SO läuft das mit allen Punkten in der EU!
Ihre Vorgaben wurden von dem Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation – CEN) mit der europäischen Normenreihe EN 16931 technisch umgesetzt.
Mein Fazit
Das ganze Ungetüm wird uns Steuerzahler in der EU Millionen Euro kosten!
Warum?
- Einfachheit: es gibt nichts „einfacheres“, als eine Rechnung in Word oder Excel zu schreiben, sie auf Papier auszudrucken oder als PDF zu speichern und einem Kunden zu geben oder zu senden! Es ist also FALSCH, daß dieses Bürokratie-Monster irgendwas EINFACHER machen würde, sondern das Gegenteil ist der Fall!
- Zeit ist Geld: es wird JEDEN Bürger innerhalb der EU treffen, denn die dicke Rechnung für die Umstellung der Unternehmen (Aufwand Zeit + Geld) zahlt jeder einzelne Bürger!
- Software-Kosten: Heute ist die Software „kostenlos“ oder kostet nur wenig Geld, wie zB von der DATEV – aber ist das erstmal ZWANG und eingeführt: Was kostet es ab 2027?
Wir LEBEN in Europa – aber das hat mit der EU nichts zu tun! Deshalb bin ich für #DEXIT
Man kommt doch vor Papieren, Steuern und Bürokratie als Unternehmer gar nicht mehr zum Arbeiten!
Der Wahnsinn muss endlich aufhören, die EU ist ein Fass ohne Boden!
Gemäß Artikel 4 der MFR-Verordnung unterliegen diese Obergrenzen einer nominalen automatischen Anpassung nach oben von 2 % pro Jahr.[2] Im MFR für den Zeitraum 2021 bis 2027 waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 1 824,3 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 vorgesehen, davon 1 074,3 Mrd. EUR für den MFR und 750 Mrd. EUR für das Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU), die infolge der programmspezifischen Anpassungen gemäß Artikel 5 der MFR-Verordnung um weitere 11 Mrd. EUR aufgestockt wurden.
Das sind 1.824.300.000.000 Euro aus Steuergeldern!
Unternehmer in Europa haben nur noch eine Chance, wenn die EU radikal verändert oder abgeschafft wird!
Für Deutschland gilt für mich: das Wachstumschancengesetz muss wieder abgeschafft werden!
Keine Kommentare vorhanden