Skip to main content

Mehrwertsteuer » EU » Europa ✚ Tabellen

Mehrwertsteuer EU Europa 2025

Mehrwertsteuer Tabellen inkl. Schweiz ✚ England ✚ Irland ✚ Nord-Irland

Links: ⇒ Tabelle als PDF | ⇒ Tabelle als JPG | ⇒ Tabelle auf Google Drive

(Klick öffnet ein neues Tab im Browser)


Mehrwertsteuer Europa Tabelle 2025

Land Standard Reduziert Red. 2 Red. 3 Zw.-Satz
Belgien 21% 6% 12% 12%
Bulgarien 20% 9%
Dänemark 25%
Deutschland 19% 7%
England 20% 5%
Estland* 22% (24% ab Juli) 13% (ab Jan.)
Finnland 25.5% 10% 14%
Frankreich 20% 5.5% 10% 2.1%
Griechenland 24% 6% 13%
Italien 22% 10% 5% 4%
Irland* 23% 9% 13.5% 4.8% 13.5%
Kroatien 25% 5% 13%
Lettland 21% 12% 5%
Litauen 21% 5% 9%
Luxemburg 17% 8% 3% 14%
Malta 18% 5% 7% 12%
Niederlande 21% 9%
Nord-Irland* 20% 5%
Norwegen 25% 15% 12%
Österreich 20% 10% 13% 13%
Polen 23% 5% 8%
Portugal* 23% 6% 13% 13%
Rumänien 19% 5% 9%
Schweden 25% 6% 12%
Schweiz 8.1% 2.6% 3.8%
Slowakei* 23% (ab Jan.) 19% (ab Jan.)
Slowenien 22% 9.5% 5%
Spanien 21% 10% 4%
Tschechien 21% 12%
Ungarn 27% 5% 18%
Zypern* 19% 5% 9%

(* siehe Details unten, bei „Steuerliche Änderungen“)


Die 27 Mitgliedsländer der EU 2025

(Alphabetisch, mit Ländercode und Beitrittsjahr)

  • Belgien (BE) ⇒ 1958
  • Bulgarien (BG) ⇒ 2007
  • Dänemark (DK) ⇒ 1973
  • Deutschland (DE) ⇒ 1958
  • Estland (EE) ⇒ 2004
  • Finnland (FI) ⇒ 1995
  • Frankreich (FR) ⇒ 1958
  • Griechenland (EL) ⇒ 1981
  • Irland (IE) ⇒ 1973

  • Italien (IT) ⇒ 1958
  • Kroatien (HR) ⇒ 2013
  • Lettland (LV) ⇒ 2004
  • Litauen (LT) ⇒ 2004
  • Luxemburg (LU) ⇒ 1958
  • Niederlande (NL) ⇒ 1958
  • Malta (MT) ⇒ 2004
  • Österreich (AT) ⇒ 1995
  • Polen (PL) ⇒ 2004

  • Portugal (PT) ⇒ 1986
  • Rumänien (RO) ⇒ 2007
  • Schweden (SE) ⇒ 1995
  • Slowakei (SK) ⇒ 2004
  • Slowenien (SI) ⇒ 2004
  • Spanien (ES) ⇒ 1986
  • Tschechien (CZ) ⇒ 2004
  • Ungarn (HU) ⇒ 2004
  • Zypern (CY) ⇒ 2004


Links zur Website der EU ➤ EU-Länder und EU-Recht


Anmerkung:

  • Die Anpassung der Mehrwertsteuer durch die EU erfolgt zweimal jährlich (Januar und Juli)
  • Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht garantiert werden. Sie können eine Beratung nicht ersetzen.

Steuerliche Änderungen (*) – alphabetisch

Anmerkungen zu einzelnen Ländern

Leider gibt es im Internet verschiedene Angaben, hier die Details zu den einzelnen Ländern.


Deutschland (DE)

2023

Ab dem 01.01.2023 ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% für diverse Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.


Estland (EE)

2025

Neuer ermäßigter Steuersatz von 13% ab 01.01.2025

2024

Estland erhöht ab 01.01.2024 den Regelsteuersatz von 20% auf 22%.


Finnland (FI)

2024

Erhöhung Normalsteuersatz von 24% auf 25,5% ab 01.09.2024

Nullsteuersatz (0%) für Finnland


Litauen (LT)

2024

Nullsteuersatz (0%) für Litauen


Luxemburg (LU)

2023

Senkung von 3 Steuersätzen für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 um einen Prozentpunkt. Ab 01.01.2024 gelten wieder die bisherigen Steuersätze.


Malta (MT)

2024

Malta führt zum 01.01.2024 einen neuen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 12% ein.

Der Steuersatz von 12% gilt für die Vermietung von Sportbooten, bestimmte Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich der Wertpapierverwahrung und bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Krediten und Kreditgarantien.


Österreich (AT)

2024 / 2025

Österreich führt befristet für den Zeitraum 01.01.1024 bis 31.12.2025 einen Nullsteuersatz (0%) für Photovoltaikanlagen ein.


Polen (PL)

2023

Polen führt rückwirkend ab dem 01.01.2022 einen Nullsteuersatz (0%) auf die Lieferung bestimmter Lebensmittel ein. Die kommunizierte Befristung bis 31.12.2024 wurde noch nicht bestätigt.


Portugal (PT)

2024

Senkung ermäßigter Steuersatz von 5% auf 4% ab 01.10.2024 für Madeira

2023

Portugal senkt befristet für den Zeitraum 18.04.2023 bis 31.10.2023 die Steuersätze von diversen Lebensmitteln auf 0%. Ab 01.11.2023 gelten wieder die bisherigen Steuersätze.

2022

Ab dem 01.01.2022 wurden die ermäßigten Steuersätze für die Azoren 4% und Madeira 5% eingeführt.


Slowakei (SK)

2025

Erhöhung Normalsteuersatz von 20% auf 23% und Erhöhung ermäßigter Steuersatz von 10% auf 19% ab 01.01.2025

2024

Neuer ermäßigter Steuersatz von 5% ab 01.01.2024


Spanien (ES)

2024

Temporäre Einführung der ermäßigten Steuersätze 2% und 7,5% vom 01.10.2024 bis 31.12.2024.

2023

Die spanische Regierung senkt die Mehrwertsteuer für alle Grundnahrungsmittel ab dem 01.01.2023, um die Krise der Lebenshaltungskosten zu kontrollieren.

Ursprünglich galt die Senkung bis 30.06.2023. Die Steuersatzänderung wurde aber bereits mehrfach verlängert, auf den 31.12.2023, 30.06.2024 und 30.09.2024.

Der ermäßigte Steuersatz von 4% wird nur für Grundnahrungsmittel ab 01.01.2023 auf 0% Mehrwertsteuer (Nullsteuersatz) gesenkt.


Tschechien (CZ)

2024

Tschechien ersetzt ab 01.01.2024 die ermäßigten Steuersätze von 15% und 10% durch den neuen ermäßigten Steuersatz von 12%. Zusätzlich werden einige Waren und Dienstleistungen werden von einer Steuersatzkategorie in eine andere verschoben.


Zypern (CY)

2023

Für Zypern wurde für bestimmte Warengruppen der Steuersatz auf 0% (Nullsteuersatz) gesenkt und seit 21.07.2023 gibt es einen neuen ermäßigten Steuersatz von 3%.


Links ➤ DATEV ⇒ Steuersatzänderungen


Mehrwertsteuersätze

Je nach Art der Lieferung oder Leistung gelangen unterschiedliche Arten von Steuersätzen zur Anwendung.

Normalsatz

Steuersätze in der EU » Normalsatz

Jedes Land hat einen Normalsatz, der für die meisten Umsätze gilt.

Dieser darf 15% nicht unterschreiten.


Ermäßigter Satz

Steuersätze in der EU » Ermäßigter Satz

Auf den Verkauf bestimmter Güter und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen können ein oder zwei ermäßigte Sätze (auf der Grundlage der Liste in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie) angewandt werden.

Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sind hiervon überwiegend ausgenommen.

Die ermäßigten Steuersätze dürfen 5% nicht unterschreiten.


Sondersteuersätze

Steuersätze in der EU » Sondersteuersätze

Einige EU-Länder dürfen bestimmte Umsätze mit Sonder-Mehrwertsteuersätzen belegen, nämlich diejenigen Länder, die diese Sondersätze am 1. Januar 1991 angewandt haben.

Die Sondersätze waren ursprünglich als Übergangsregelung für eine reibungslosere Umstellung auf die Mehrwertsteuervorschriften der EU beim Inkrafttreten des EU-Binnenmarkts am 1. Januar 1993 gedacht und sollten schrittweise auslaufen.

Es gibt drei Arten von Sondersätzen:

  • Stark ermäßigter Satz
  • Nullsatz
  • Zwischensatz

Stark ermäßigter Satz

Stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze von weniger als 5 % werden in bestimmten EU-Ländern auf Umsätze einer begrenzten Reihe von Waren und Dienstleistungen angewandt.

Nullsatz

Einige EU-Länder wenden auf bestimmte Umsätze einen Nullsatz an. Bei Anwendung eines Nullsatzes muss der Verbraucher keine Mehrwertsteuer abführen, Sie können jedoch Mehrwertsteuer, die Sie bei unmittelbar mit dem betreffenden Umsatz verbundenen Einkäufen selbst entrichtet haben, in Abzug bringen.

Zwischensatz (auch „vorläufiger Satz“ oder „Parksatz“)

Einige EU-Länder wenden Zwischensätze auf bestimmte Umsätze von in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht enthaltenen Waren und Dienstleistungen an. Die betreffenden Länder können auf diese Umsätze anstelle des Normalsatzes weiterhin ermäßigte Sätze anwenden, sofern diese mindestens 12 % betragen.


Steuersätze in der EU » Nullsteuer


Weitere Links

(Klick auf Link öffnet neues Tab)


Mehrwertsteuerbefreiung / Kleinunternehmen


Elektronischer Handel, Fernabsatz und Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen


Erbringung von Dienstleistungen im Ausland


Mehrwertsteuer auf Onlinedienste (KEA-System)


Mehrwertsteuer für Verbraucher


Internetseiten der Generaldirektion – Taxation and Customs Union (TAXUD)

(Diese Seite lädt oft langsam!)


Europäische Kommission – MwSt-Vorschriften für Kleinunternehmen


MwSt – MOSS Portal

(Mini-One-Stop-Shop)


Fazit

Meine persönliche Meinung dazu ist einfach: DEXIT!

Die EU ist ein riesiger aufgeblähter Wasserkopf der uns Millionen und Millionen kostet. Dabei bringt der ganze Mist für die Sicherheit im Internet oder für Unternehmen GAR NICHTS!

Wir können den freien Handel in Europa auch behalten, ohne EU! Sieht man ja gut, an den Beispielen von England und der Schweiz.

Gerade wenn man sich ansieht, was auf Unternehmen mit dem Bürokratie-Monster der E-Rechnung zukommt – vielen Firmen ist das (noch?) nicht bewusst und die Endverbraucher wissen GAR NICHT, was gerade „hinter den Kulissen“ los ist. Die Kunden „wundern“ sich nur, warum alles immer teuerer wird. Und das wird alles noch schlimmer werden, wenn der Wahnsinn nicht endlich gestoppt wird: radikaler Umbau der EU oder DEXIT!

Wenn die EU, NATO und WHO von Heute auf Morgen „verschwinden“ würden, wird niemand „was fehlen“ – aber alle Menschen würden sich gesamt Milliarden sparen!



Ähnliche Beiträge



Keine Kommentare vorhanden


Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *