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Gesetze 📎

Kartellamt prüft bei AMAZON die Preisparitätsklausel

Die Preisparitätsklausel: Wer AMAZON als Plattform für seine Produkte verwendet, darf seine Waren nicht an anderer Stelle im Internet günstiger anbieten. Diese Klausel von AMAZON für Händler wird vom Karellamt nun geprüft, es besteht der Verdacht gegen Verstoß des Kartellrechts. 2.400 Anbieter sollen im Internet dazu befragt werden. Das Amt will damit die Rechtmäßigkeit von […]